Hamburger Gericht untersagt Werbung für Fastfood

Die Ernährung mit Fastfood ist nicht gesund, das ist allgemein bekannt. Nachdem die Tabakwerbung fast überall verboten ist, folgt jetzt das Verbot der Werbung für gesundheitsschädliche Ernährung.

Das Gericht untersagte nicht nur die Werbung. Es wies besonders darauf hin, dass die Werbung zum Teil auch sexistisch sei (siehe Protest-Wand-Graffiti). Der Burger als Phallus, sei in unserer aufgeklärten Gesellschaft unerträglich.

„Das Gericht hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, aber die Gesundheit ist ein höherwertiges Gut“, sagte eine Gerichtssprecherin. Die Zahlen der Krankenkassen und wissenschaftliche Studien würden dies eindeutig belegen.

Der Einwand, dass es sich bei der monierten Werbung doch um einen vegetarischen Burger handeln würde, ließ das Gericht nicht gelten. Sexismus sei selbst bei einem veganen Burger nicht zu tolerieren.

Das passt auch gut zur bundesweiten „Saver Food“-Aktion des Gesundheitsministeriums (wir berichteten).

Die Beklagten zeigten sich uneinsichtig und wollen nach der schriftlichen Urteilsbegründung dagegen vorgehen.

Der Farisäer meint: Die können doch froh sein, dass man denen den Laden nicht ganz zugemacht hat.

woc

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