Verbot von unpassender Kleidung gefordert
(dfa) Die Angst vor terroristischen Anschlägen treibt immer seltsamere Blüten. So haben sich nun weltweit alle strandnahen Orte untereinander verständigt, dass unpassende Kleidung aus Sicherheitsgründen abzulehnen ist. Allerdings gab es da durchaus kontroverse Diskussionen.
Vor allem die Betreiber von Nacktbadestränden sehen in einem generellen Bekleidungsverbot die einzig sichere Methode, das Einschmuggeln von Waffen jeglicher Art - ab einer gewissen Größe - zu verhindern. Sie argumentieren zusätzlich damit, dass ohne Kleidung die Menschen nicht mehr eindeutig Religionen, Gesinnungen oder Nationalitäten zugeordnet werden können und sich daher viele Spekulationen von vornherein erübrigten.
An den Eingängen könnte das Sicherheitspersonal leichter die Besucher überprüfen. Wenn zudem noch die Rucksackgröße beschränkt würde, sei die Gefahr eines terroristischen Anschlages gegen Null zu setzen. Einwände gab es allerdings insoweit, dass nun vor den Badestränden sehr viele Schließfächer errichtet werden müssten, damit die Badenden ihre Sachen irgendwo lassen können, es sei denn, man würde ganze Ortschaften zukünftig als Nacktorte zulassen. Das wiederum stieß im Vorwege auf den Widerstand vieler Anwohner, da nicht jeder Nackte eine Model-Figur habe und man sich in der Ästhetik gestört fühle.
Andersherum sei zu befürchten, dass sich lange Schlangen an den Sicherheitskontrollen bildeten oder es müsste seitens der Kommunen für eine Aufstockung des Personals gesorgt werden. Das gehe aber nur, so ein Sprecher dieser, wenn die Mehrkosten durch Bund oder Land aufgefangen würden. Zudem müsse geklärt werden, ob das Sicherheitspersonal auch nackt sein müsse oder sich mindestens durch eine Schärpe oder ähnliches als Kontrollmitarbeiter ausweisen darf oder muss. Oder, so das Kontrollpersonal komplett angezogen wäre, wie verhindert werden kann, dass sich dort jemand mit unlauteren Absichten einschleiche.
Ganz anders sehen es Betreiber von Textilbadestränden. Angesichts des täglichen Elends von unförmigen Badenden und Touristen mit freigelegten Bierbäuchen, weißen Tennissocken und Sandalen sind sie eher für einen Ganzkörperbadeanzug, der formgebend und ästhetisch ist. Als Argument soll da der Hinweis auf die Bademoden Anfang des Jahrhunderts gelten, als es als schicklich galt, nur sehr wenig nacktes Fleisch zu zeigen. Hier gibt es jedoch in Bezug auf das Burkini-Verbot gerade große Probleme, dieses Ansinnen an den Mann respektive an die Frau zu bringen. Es könnte Badegäste verleiten, gar nicht mehr baden zu gehen und den Touristenzentren fernzubleiben, wenn man den Daheimgebliebenen nach der Urlaubstour nicht mehr mit dem ärztlich zu behandelnden Sonnenbrand imponieren könne.
Auch kommt der Hinweis auf die mangelnde Hygiene, die ein Ganzkörperbadeanzug mit sich bringe. Schweißgeruch und Jogginghose am Frühstücksbüffet des Urlaubshotels mag vielleicht hinnehmbar sein, aber am Strand den über Jahre gestählten Chips- und Sixpack-Body einzuhüllen, verstoße gegen die Freiheit des Einzelnen, sich auszudrücken.
Das Thema wird uns also noch ein bisschen begleiten und uns von anderen Berichten wie Flüchtingsmiseren, Kriegsgeschehnissen und Menschenrechtsverletzungen ablenken. DER FARISÄER bleibt dran.
peb