Deutsche Bahn mit Riesenproblemen

Das Amtsgericht Trier hat die Deutsche Bahn Regio AG zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt, weil in einem Nahverkehrszug keine funktionierende Toilette war.

Über zwei Stunden musste die Klägerin abwarten, bis sie endlich am Ziel ihrer Reise war, Zu spät, es ging buchstäblich in die Hose.

Die Bahn wurde in erster Instanz zu 200€ Schmerzensgeld u.a. deswegen verurteilt, weil keine zumutbare Alternative angeboten worden war.

In einem zurückliegenden, ähnlichen Fall hatte ein Zugschaffner einem Reisenden einen Abfallbehälter als Kloersatz angeboten. „Das kann aber nicht die Lösung sein“, sagte ein Bahnsprecher zur derzeitigen Situation. Um zukünftig diese Probleme in den Griff zu bekommen, Zugtoiletten seien eben sehr störanfällig, will man, ähnlich wie bei den Kottüten bei Hunden, Automaten in die Züge bauen, in denen sich die Reisenden in Notfällen kostenlos bedienen können. Pinkelpausen, wie vom Verband Pro Bahn  gefordert wurde, seien aus technischen Gründen nicht möglich. Die Bahn habe zur Zeit ohnehin Schwierigkeiten mit der Einhaltung des Fahrplans.

woc

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